Für jede Sitzung wird individuell ein Termin vereinbart (Tel. 0 61 51 - 42 89 16 8), da die Heilpraxis Kujaw eine reine Bestellpraxis ist und so Wartezeiten entfallen.
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten auf Grundlage des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrages die Leistungen des Heilpraktikers ganz oder teilweise. Die Erstattungspraxis der verschiedenen Versicherungsträger ist allerdings unterschiedlich.
Der Heilpraktiker ist in der Gestaltung seiner Honorare frei. In meinem Fall richtet sich die Höhe des Honorars allein nach der aufgewendeten Zeit (siehe oben). Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe versichert sind, erhalten von mir, eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), die dann auch gleichzeitig die Quittung für das bezahlte Honorar ist.
Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bett liegen muß und wieder aufkommt und ausgehen kann an seinem Stock, so soll der, der ihn schlug, nicht bestraft werden; er soll ihm aber bezahlen, was er versäumt hat, und das Arztgeld geben.(2.Mose 21,18+19)